Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.06.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Schuster Phillip e.U. (Geschäftsbezeichnung: ZwillingsCode, im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, Softwareentwicklung, SEO, KI-Sichtbarkeit, IT-Beratung, Branding und Automatisierung.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande. Festpreise gelten ab schriftlicher Bestätigung für 30 Tage.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen oder Erweiterungen während der Projektlaufzeit werden separat vereinbart und abgerechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung benötigten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugänge) rechtzeitig und in nutzbarer Qualität bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Lieferzeit entsprechend.
5. Vergütung & Zahlung
Bei Festpreisprojekten werden 50% bei Auftragsstart und 50% bei Auslieferung vereinbart. Monatliche Care-Pakete werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Zahlungsziel: 14 Tage netto.
6. Lieferzeiten
Im Angebot genannte Lieferzeiten sind Zielwerte und gelten unter Voraussetzung rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers. Bei begründeten Verzögerungen wird der Auftraggeber informiert.
7. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung alle für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte am erstellten Werk. Eigene Tools, Bibliotheken und Vorlagen des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung schriftlich zu melden.
9. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch nach Vertragsende.
11. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu nennen (Logo, Name, kurze Projektbeschreibung), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
